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Häusliche Krankenpflege Roth GmbH

Ihr Pflegedienst in Markneukirchen


Die Häusliche Krankenpflege Roth GmbH steht für professionelle Pflege mit Herz – direkt bei Ihnen zu Hause in Markneukirchen und Umgebung. Unser Anliegen ist es, Menschen in ihrem vertrauten Umfeld so zu unterstützen, dass sie sich rundum wohlfühlen und die bestmögliche Pflege erhalten. Dabei behandeln wir jeden Menschen mit Respekt, Würde und Einfühlungsvermögen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht oder Glauben.

Wir arbeiten eng mit Angehörigen und Bezugspersonen zusammen, um Selbstständigkeit zu fördern und den Pflegeprozess ganzheitlich zu gestalten.


Unser Pflegeleitbild


Behandelt die Menschen so, wie ihr selbst behandelt werden wollt.

Leistungen


Kosten & Fachberatung

  • Wenn Sie unsere Hilfe benötigen, können Sie bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen. Gerne sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich.
  • Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI
  • Pflegequalität sichern
  • Pflege die durch Angehörige und/ oder Freunde durchgeführt wird bedeutet ein hohes Maß an Verantwortung. Oftmals scheinen die Grenzen der Belastbarkeit erreicht. Die Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 wird von den Pflegekassen vorgeschrieben und gezahlt.

    Grundpflege SGB XI

    • Hilfe bei der Grundpflege
    • Anziehhilfe
    • Mahlzeiten zubereiten
    • Hilfestellung bei Nahrungsaufnahme

    Behandlungspflege (SGB V)

    • Medikamentengabe
    • Injektionen verabreichen
    • Kompressionsstrümpfe anziehen
    • Wundversorgung (Anlegen von Verbänden, Umschläge, Wickel, Verbände)
    • Versorgung von Portsystemen und parenterale Ernährung
    • Kontrolle von Atmung, Temperatur, Blutdruck und Blutzuckermessung

    Betreuungs­leistungen nach § 45 SGB XI:

    • Hauswirtschaftliche Versorgung/Haushalthilfe (putzen, einkaufen)
    • Freizeitgestaltung
    • Spazieren gehen
    • Begleitservice für Besuche und Arztbesuche in Absprache

    Fachberatung

    • Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI
    • Pflegequalität sichern
    • Pflege die durch Angehörige und/ oder Freunde durchgeführt wird bedeutet ein hohes Maß an Verantwortung. Oftmals scheinen die Grenzen der Belastbarkeit erreicht. Die Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 wird von den Pflegekassen vorgeschrieben und gezahlt.